Der Bundesrat hat am 13. Januar 2021 neue Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus beschlossen. Diese gelten vorerst bis Ende Februar 2021.
Die neuen Massnahmen haben keinen Einfluss auf meine Tätigkeiten. Ich darf weiterhin praktizieren. Ich freue mich, auch in diesen schweren Zeiten für Sie da zu sein.
WICHTIG! Bitte beachten Sie dazu die Weisungen zu COVID-19, welche in meiner Praxis gelten. Danke.
Sollte am gewünschten Tag kein Termin mehr frei sein, haben Sie die Möglichkeit, sich auf die Warteliste zu setzen. Es kann sein, dass kurzfristig Termine frei werden.
Ich melde mich bei Ihnen, wenn ein Termin an ihrem gewünschten Datum frei wird. Hier geht es zur Warteliste:
Zeigt den individuellen Weg raus aus einer Sinn- und Lebenskrise.